
Die Versicherung an Eides Statt oder eidesstattliche Versicherung (kurz „E.V.“ oder „EV“) ist im deutschen Recht eine besondere Beteuerung, mit der derjenige, der diese Versicherung abgibt, bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht. Besondere Rechtsbedeutung erlangt die Versicherung an Eides statt dadurch, dass na...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherung_an_Eides_statt

Die Versicherung an Eides statt ist ein Mittel der Glaubhaft oder des Nachweises behaupteter Tatsachen im Verwaltungsverfahren oder bei Gerichten. Eine Versicherung an Eides statt kann beim Rentenversicherungsträger mündlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die wissentlich falsche Versicherung an Eides statt ist strafbar.
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